Ja, in bestimmten Fällen beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse an den Kosten für eine Brille. Bei Erwachsenen ist dies meist dann möglich, wenn eine starke Sehbeeinträchtigung vorliegt oder die Brille aus medizinischen Gründen benötigt wird. In der Regel übernimmt die Krankenkasse dabei einen Zuschuss zu den Brillengläsern, nicht jedoch zur Fassung. Ausführliche Informationen dazu findest du in unserem Ratgeber „Wann zahlt die Krankenkasse für eine Brille?“.
Für Kinder und Jugendliche gelten andere Regelungen. Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel die Kosten für die Grundversorgung mit Brillengläsern. Dafür wird meist eine augenärztliche Verordnung benötigt. Je nach gewählter Ausstattung oder besonderen Glasvarianten können zusätzliche Kosten entstehen.
Bei Fielmann erhalten Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit Rezept sogar eine komplette Brille aus der Nulltarif-Kollektion kostenlos – inklusive leichter Einstärkengläser aus Kunststoff mit Hartschicht, Superentspiegelung und Pflegeleichtschicht. Weitere Informationen findest du auf unserer Seite „Brille zum Nulltarif für Kinder und Jugendliche“.
Wenn du Fragen zur Kostenübernahme hast, unterstützen wir dich gerne. Bring einfach dein Rezept oder vorhandene Unterlagen in eine Fielmann-Niederlassung in deiner Nähe mit. Unsere Mitarbeitenden prüfen gemeinsam mit dir, welche Leistungen deine Krankenkasse übernimmt und welche Brille am besten zu den Bedürfnissen deines Kindes passt. Gut zu wissen: Auch Kinderbrillen haben bei Fielmann drei Jahre Garantie. Für eine persönliche Beratung kannst du bequem online einen Termin vereinbaren.